Badeordnung
Wellnesswelt PURA SPALiebe Gäste!
Wir sind stets bestrebt, Ihnen in unserer Wellnesswelt perfekten Service, höchste Qualität sowie optimale Hygienestandards zu bieten. Um dies zu gewährleisten, bitten wir Sie, einige wichtige Hinweise bzw. Regeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, in Ihrem eigenen Interesse und dem Ihrer Mit-Gäste zu beachten und zu befolgen.
Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der PURA SPA Wellnesswelt und deren Einrichtung und ist für alle Gäste verbindlich. Mit dem Zutritt zur Wellnesswelt erkennt jeder Gast die Bestimmungen der Badeordnung, sowie alle zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erlassenen Anordnungen, inbegriffen die zur Sicherheit durchgeführte Videoüberwachung in Teilbereichen der Wellnesswelt, an.
Gäste, welche die Badeordnung übertreten oder sich den Anordnungen der MitarbeiterInnen und Aufsichtspersonen widersetzen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung aus der Anlage verwiesen werden.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und wünschen erholsame Stunden in unserer PURA SPA Wellnesswelt.
I. Öffnungszeiten, Zutrittsbestimmungen | |||||
1 | Der Wellnessbereich ist während der durch Anschlag oder durch das Aufsichtspersonal bekanntgegebenen Zeiten für Hotelgäste geöffnet. Änderungen sind vorbehalten. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Benutzung der Anlage nicht gestattet. | ||||
2 | Besonders ist der Versuch, außerhalb der Betriebszeiten über die Außenbecken in die Wellnesswelt zu gelangen, untersagt. Die Nichteinhaltung führt umgehend zum Verweis vom Gelände und/oder wird zur Anzeige gebracht. | ||||
3 | Die Benutzung der Anlage ist ausschließlich Hotelgästen (mit einer gültigen KeyCard) vorbehalten. | ||||
4 | Gäste, die keine Zutrittsberechtigung haben, werden angehalten, die Tagesgebühr von € 150,- umgehend an der Reception zu entrichten. | ||||
5 | Kinder die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben nur in Begleitung einer befugten Aufsichtsperson, die wenigstens das 16. Lebensjahr vollendet hat, Zutritt zur PURA SPA Wellnesswelt. | ||||
6 | Der Zutritt zur Saunawelt (Nacktbereich), ist ab 16 Jahren gestattet. | ||||
II. Zustand und Bedienung der Anlage | |||||
1 | Die Anlagen werden durch den ADAPURA Hotel vorschriftsgemäß errichtet, bedient und gewartet. Insbesondere werden die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften zu jeder Zeit eingehalten. | ||||
2 | Sobald APADPURA Hotel von einer Störung, Mangel- oder Schadhaftigkeit einer Anlage Kenntnis erlangt, welche einen sicheren Betrieb nicht mehr gewährleistet, ist die Benützung der gestörten Anlage umgehend untersagt oder schränkt ihre Benutzung ein. Ein Anspruch auf gänzliche oder teilweise Rückerstattung entsteht dadurch nicht. Das gleiche gilt bei Instandhaltungsarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Betreibung der Anlangen notwendig sind, sofern die Gäste vorab informiert wurden und/oder eine gleichwertige Alternative besteht. | ||||
III. Aufsichtspflichten, Anweisungen des Personals | |||||
1 | Die Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen der Mitarbeiter Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Gast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte Anweisung sei nicht gerechtfertigt. | ||||
IV. Hygienebestimmungen, Badetücher | |||||
1 | Die Gäste sind in der gesamten Wellnesswelt zu größter Sauberkeit verpflichtet. | ||||
2 | Badetücher sind an verschiedenen Stellen der Anlage zur freien Entnahme verfügbar. Wir bitten unsere Gäste im Sinne der Umwelt und aus Rücksicht der Verfügbarkeit für alle Gäste, max. 2 Handtücher pro Person zu entnehmen. | ||||
3 | Der Barfußbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden, es sind die zur Verfügung gestellten Überschuhe zu verwenden. | ||||
4 | Vor jedem Betreten der Becken ist zu duschen. | ||||
5 | Die Benutzung von Seife, Shampoos usw. ist in den Schwimmbecken und Wasserattraktionen untersagt. | ||||
6 | Den Anweisungen zu den Nackt- und Textilzonen bitten wir aus Rücksicht gegenüber Mit-Gästen und aus Hygienevorschriften zu folgen. | ||||
7 | Kleinkinder dürfen das Kinderschwimmbecken nur mit geeigneter Schwimmwindel oder Badehose benutzen. | ||||
8 | Die Gäste sind eigenverantwortlich angehalten, bei bereits bestehendem Unwohlsein die Wellnesswelt nicht zu benutzen. Das Baden ist bei Herz- und Kreislaufschwäche, übertragbaren Krankheiten oder Tuberkulose untersagt. | ||||
V. Lärmbelästigung, Benutzungsbeschränkungen | |||||
1 | Jeder Gast wird erbeten, auf die anderen Gäste jederzeit Rücksicht zu nehmen. | ||||
2 | Eine Lärmbelästigung in den Sauna- und Ruhezonen ist zu vermeiden, damit Erholung und Entspannung für alle Gäste gewährleistet werden kann. | ||||
3 | In den Sauna- und Ruhezonen ist das Telefonieren verboten, ebenso die laute Benutzung von Tablet, Handy o.Ä. | ||||
4 | Aufgrund der üblichen und unvermeidbaren Gefährdung durch Ausrutschen, ist das Laufen in allen Bereichen der Anlage untersagt. Das Tragen von Badeschuhen wird dringend empfohlen. ADAPURA haftet nicht für Schäden und Unfälle, welche durch Missachtung dieser Gebote entstehen. | ||||
5 | Das Rauchen ist in der Wellnesswelt nicht gestattet. | ||||
6 | Das Fotografieren und Filmen anderer Badegäste und/oder der Mitarbeiter ohne deren Einwilligung ist nicht erlaubt. | ||||
7 | Alle Anlagen und Einrichtungen dürfen nur entsprechend ihren Zweckbestimmungen benutzt werden (z.B. Kinderbecken, Rutschen, Nicht-Schwimmerbereich). | ||||
VI. Verlust von Gegenständen | |||||
1 | Wir bitten Sie, alle Wertgegenstände in den vorgesehenen Safes auf Ihren Zimmern zu verwahren. Für den Verlust von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen. | ||||
2 | Gefundene Gegenstände bitten wir beim Wellness-Team abzugeben. | ||||
VII. Meldepflicht, Unfälle, Haftung | |||||
1 | Bei Unfällen und Beschwerden bitten wir darum, sich unverzüglich an das Badepersonal zu wenden. | ||||
2 | Das Hotel haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Badeordnung, allfälliger sonstiger Benützungsregelungen oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Aufsichtspersonals, durch sonstiges eigenes Verschulden des Geschädigten oder durch unabwendbare Ereignisse bzw. höhere Gewalt, insbesondere auch durch Eingriffe dritter Personen, verursacht werden. Mitverschulden führt zu entsprechender Schadensteilung. Gleiches gilt sinngemäß für allfällige bei den jeweiligen Geräten und Einrichtungen ausgehängten besonderen Benützungsregelungen (z. B. für Rutschen, Saunen etc.) sowie für allfällige Benützungsverbote oder Einschränkungen. | ||||
ADAPURA WAGRAIN****
Markt 58b, A-5602 Wagrain